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Löschung von Zugehörigkeitshaken beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Ist Ihr Flurstück noch mit Zugehörigkeitshaken (Überhaken) versehen? Dann beantragen Sie die Löschung dieser Zugehörigkeitshaken.

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Allgemeine Informationen

Flurstücke hängen auch zusammen, wenn sie durch schmale Flurstücke (zum Beispiel Wege, Gewässer) unterbrochen werden. Diese Flurstückseinheit wird durch sogenannte „Zugehörigkeitshaken" (Überhaken) gekennzeichnet. Zugehörigkeitshaken sind aus alten Nachweisen übernommen. Sie können die Löschung von diesen Zugehörigkeitshaken beantragen, da diese heute nicht mehr notwendig sind. Die daraus hervorgehenden Flurstücke erhalten neue Flurstücksnummern.

Durch die Löschung werden keine Änderungen vor Ort vorgenommen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Löschung von Zugehörigkeitshaken beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo löscht die Zugehörigkeitshaken und vergibt neue Flurstücksnummern.
  • Die neuen Flurstücksnummern werden in das Liegenschaftskataster übernommen.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • Eigentümer
  • oder bevollmächtigte Person

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformationen

 Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)

Rechtsgrundlage