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Datum: 21.09.2023

Standesamt vergibt Trautermine für das Jahr 2024

Heiraten am Bismarckturm_David Cray © David Cray

Wer im Jahr 2024 den Bund der Ehe eingehen möchte, sollte sich den 27. September 2023 vormerken. Ab dem Tag können Termine für Eheschließungen im Jahr 2024 im Standesamt Weißenfels eingetragen werden.

Dazu reicht es aus, wenn ein Partner an diesem Tag ab 9 Uhr unter der Telefonnummer 03443/370-238 den Wunschtermin eintragen lässt. Erfahrungsgemäß kommt es an diesem Tag zu einer Vielzahl von Anfragen, weshalb nur der Termin vorgemerkt wird. Im Oktober 2023 werden die Mitarbeiterinnen des Standesamtes die Eheleute zurückrufen, um mit ihnen zu besprechen, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung benötigt werden. Auch ein Informationsblatt kann dann zugeschickt werden. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht notwendig.

Wer seinen Trauungstermin für das Jahr 2024 persönlich beim Standesamt eintragen lassen möchte, kann dies ab dem 28. September 2023 zu den regulären Sprechzeiten tun.

Trauungen können im Fürstenhaus in der Leipziger Straße 9 im Kleinen Trausaal (bis 28 Personen) und im Großen Trausaal (bis 55 Personen) stattfinden. Zusätzlich sind ab dem kommenden Jahr von Mai bis August am letzten Samstag im Monat wieder Trauungen im oder am Bismarckturm möglich. Der Turm ist als Außenstelle des Standesamtes Weißenfels gewidmet. Brautpaare schließen hier ihre Ehe ganz romantisch im Grünen über den Dächern von Weißenfels. In der historischen Turmhalle im Erdgeschoss können Hochzeiten im kleinen Rahmen mit bis zu zwölf Personen stattfinden. Auf der Terrasse des Bismarckturmes sind Außentrauungen mit einer Gästeanzahl von maximal 45 Personen möglich. Sollte das Wetter einmal nicht mitspielen, dann kann die Trauung alternativ in der Turmhalle stattfinden. Da hier jedoch der Platz begrenzt ist, werden Schirme angeboten. Als weitere Alternative steht an diesen Tagen im Weißenfelser Standesamt der Kleine und Große Trausaal als Ausweichstandort zur Verfügung.

Hinweis zur Anmeldung Eheschließung (Terminreservierung ist hier NICHT gemeint): Nach § 13 (4) PStG ist die Anmeldung der Eheschließung erst sechs Monate vor dem Eheschließungstermin möglich, die Abgabe der geforderten Unterlagen, kann daher auch erst frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen.

Autor/in: Anke Fey, Stadt Weißenfels