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Datum: 05.06.2023

Stadtratssitzung Juni 2023

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 01. Juni 2023, zur Sitzung im Ratssaal am Kloster. 33 Stadträte waren anwesend. Punkte der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

– Interkommunales Gewerbegebiet –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass Oberbürgermeister Martin Papke in Zusammenarbeit mit Vertretern des Burgenlandkreises und der Gemeinden Hohenmölsen, Lützen und Teuchern Umsetzungsmöglichkeiten für die Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes an der A9/B91 prüfen soll. Dieses gemeinsame Bekenntnis seitens des Stadtrates zur Entwicklung des Industriegebietes hatte die Kommunalaufsichtsbehörde des Burgenlandkreises gefordert. Die Stadt Weißenfels ist seit Ende 2022 Mitglied in der Strukturentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Burgenlandkreises (SEWIG), deren Aufgabe die Entwicklung des Gewerbegebietes ist. Auch Hohenmölsen, Lützen, Teuchern und der Burgenlandkreis gehören zu den Mitgliedern.
Der Burgenlandkreis gehört zu den fünf Gebietskörperschaften in Sachsen-Anhalt, die im Rahmen des Kohleausstiegs Fördermittel erhalten. Die Gelder können unter anderem für den Ausbau und die Qualifizierung der wirtschaftsnahen Infrastruktur eingesetzt werden. Im Zuge des Strukturwandels soll das Interkommunale Gewerbegebiet südlich der Autobahn A9 erschlossen werden, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Region soll auf diese Weise erhalten und ausgebaut werden. 

– Bergschule –
Die Weißenfelser Bergschule soll mithilfe des Hauses 2 zu einer vierzügigen Grundschule mit Hort ausgebaut werden. Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, hierzu eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Die Stadt Weißenfels soll die Untersuchungen zeitnah beauftragen.
Das Haus 2 der Bergschule wird derzeit nicht für den Schulbetrieb genutzt. Das Gebäude dient als provisorisches Lager. Die Räumlichkeiten werden aber dringend benötigt, denn die Bergschule platzt aus allen Nähten. In den Jahren 2013 bis 2015 wurde das Haus 1 der Bergschule saniert. Grundlage für die Raumgestaltung war die 5. Bevölkerungsprognose des Landes Sachsen-Anhalt, welche eine rückläufige Geburtenzahl für Weißenfels voraussagte. Die Bergschule wurde deshalb für eine zweizügige Nutzung mit Hort ausgebaut. Der vorausgesagte Geburtenrückgang ist für Weißenfels jedoch bis heute nicht eingetreten. Durch stabile Geburtenzahlen und Zuzug wurden in den vergangenen Jahren sogar durchschnittlich bis zu 70 Kinder mehr eingeschult als geplant.
Die Bergschule muss deshalb seit drei Jahren als dreizügige Grundschule genutzt werden. Seit August 2020 werden zwei Klassen in einem Container auf dem Schulhof unterrichtet. Diese provisorische Lösung kostet die Stadt Weißenfels jährlich etwa 30.300 Euro (Tendenz steigend).
Auch die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Hort hat sich erhöht. Dies ist zum einen in der höheren Schülerzahl und zum anderen in der verbesserten Beschäftigungssituation der Eltern begründet. Wurde ursprünglich mit einer Kapazität von 130 Hortkindern geplant, werden derzeit 185 Kinder im Hort betreut. Der Bedarf wäre sogar noch größer.
Auch die zwei anderen Grundschulen in der Weißenfelser Kernstadt sind an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt.
Das Haus 2 der Bergschule hat die gleiche Größe wie das Haus 1. Der Standort kann folglich auf eine vierzügige Grundschule mit Hort ausgebaut werden. Der Bedarf für eine solch große Grundschule ist im Einzugsgebiet gegeben. Das Haus 2 muss statisch gesichert und räumlich neu aufgeteilt werden. Aktuell gibt es beispielsweise keine Sanitär- und Technikräume. Ein alternatives Nutzungskonzept für das Haus 2 der Bergschule ist weder sinnvoll noch notwendig, da die Kapazitäten vollständig benötigt werden.

– Integra-Kita Kunterbuntes Kinderhaus –
Die Integra-Kita „Kunterbuntes Kinderhaus“ soll auf mindestens 100 Plätze für Hortkinder erweitert werden. Dafür soll der Zwischenbau aufgestockt werden. Das hat der Weißenfelser Stadtrat beschlossen. Das Bauvorhaben soll die Integra gGmbH umsetzen. Die Räte haben deshalb ebenfalls beschlossen, dass die Stadt Weißenfels das Grundstück in der Erich-Weinert-Straße 18a an die Integra gGmbH verkaufen und eine Finanzierungsvereinbarung erarbeiten soll.
Die Kita „Kunterbuntes Kinderhaus“ in der Erich-Weinert-Straße in Weißenfels-West befindet sich seit dem Jahr 2005 in der Trägerschaft der Integra. Eigentümer des Grundstückes ist die Stadt Weißenfels. Die Hortkapazität reicht seit einigen Jahren nicht mehr aus, um den Bedarf zu decken. In der Kita „Kunterbuntes Kinderhaus“ und in der Kita „Kunterbunt“ im Lindenweg werden insgesamt 210 Hortkinder aus der Albert-Einstein-Grundschule und 35 Kinder aus den beiden Weißenfelser Förderschulen betreut. Um diesen Bedarf abzudecken musste das „Kunterbunte Kinderhaus“ die Hortplätze von 40 auf 80 erhöhen. Dies kann jedoch nur eine zeitlich befristete Lösung sein.
Aufgrund von baulichen Mängeln am Dachaufbau des Zwischenbaus stehen in Kürze Reparaturarbeiten an. Diese Situation soll nun genutzt werden, um den Zwischenbau um zusätzliche Räume für die Betreuung der Hortkinder zu erweitern. Die Kostenschätzung für den Ausbau liegt bei 327.000 Euro.

– Garagenanlage Am Storchennest –
Die Garagenanlage Am Storchennest in Weißenfels-West wird nicht wie geplant zu einem neuen Wohngebiet entwickelt. Die Ergebnisse eines Bodengutachtens schließen dieses Vorgehen aus. Der Weißenfelser Stadtrat hat nun stattdessen beschlossen, dass die Stadt Weißenfels Verkaufsverhandlungen mit einem örtlichen Investor aufnehmen soll, der bereits schriftlich sein Interesse an dem Grundstück bekundet hat. Der Unternehmer möchte den Garagenhof auf eigene Kosten beseitigen und an gleicher Stelle Garagen unterschiedlicher Größe errichten. Auch für Wohnmobile sind Unterstellmöglichkeiten geplant. Zudem sollen die Garagen mit Ladestationen für E-Mobile (Wallboxen) und Photovoltaikanlagen auf den Dächern ausgestattet werden. Eine Entwässerungsanlage mit Regenrückhaltung ist ebenfalls vorgesehen. Aufgrund des baulichen Zustands des Komplexes und des komplizierten Untergrundes bieten die Investoren nur einen symbolischen Kaufpreis.
Die Stadträte haben Oberbürgermeister Martin Papke zudem beauftragt, per Umfrage das Interesse der aktuellen Garageneigentümer an Mietgaragen, Mietstellplätzen und allgemeinen Stellplätzen zu ermitteln. Bei Bedarf sollen vor Ort zusätzliche öffentliche Stellplatzangebote geschaffen werden.
Noch im Dezember hatten die Weißenfelser Stadträte beschlossen, dass auf dem Grundstück des Garagenhofes Am Storchennest ein neues Wohngebiet mit Einfamilienhäusern entstehen soll. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde ein Bodengutachten durchgeführt. An acht Stellen wurde jeweils fünf Meter tief in die Erde gebohrt, um Proben des Bodens zu entnehmen. Der Boden bestand fast ausschließlich aus Asche. Zum Teil stießen die Arbeiter in fünf Metern Tiefe noch nicht einmal auf den ursprünglichen Boden. Das Ergebnis war eindeutig: Der Garagenhof bietet keinen setzungsfreien Untergrund, der bebaut werden kann. Um die Pläne einer Wohnsiedlung umzusetzen, hätte der Boden vollständig entsorgt und durch ein tragfähiges Material ersetzt werden müssen. Die Kosten für den Bodentausch hätten sich mit den üblichen Marktpreisen für Bauland nicht decken können. Das Vorhaben wäre demnach unwirtschaftlich gewesen.
Auch wenn der Plan eines Wohngebietes verworfen werden musste, hat sich an der grundsätzlichen Situation nichts getan. Der Garagenhof ist sanierungsbedürftig. Die Verkehrssicherheit ist aufgrund zahlreicher Kanaleinbrüche und Fahrbahnsenkungen ungenügend. Die rechtlichen Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes verpflichten die Garageneigentümer zur Übernahme der Kosten für den Abriss der Garagen. Schon mit dem Plan der Entwicklung einer Wohnsiedlung verfolgte die Stadt Weißenfels das Ziel, die Eigentümer von diesen Kosten freizustellen. Dies soll nun auch mit dem Verkauf des Grundstückes an den Investor gelingen.

– Garagenhof Selauer Straße –
Auf dem ehemaligen Kasernengelände südlich der Selauer Straße auf Höhe der Hausnummern 81 bis 89 sollen Garagen entstehen. Der Weißenfelser Stadtrat hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das 27.000 Quadratmeter große Gebiet beschlossen. Auf dem Grundstück befinden sich alte Gebäude, welche einst zur Unterbringung von Militärfahrzeugen und Technik genutzt wurden. Der Eigentümer plant, die Gebäude wiederherzustellen. Da die Gebäude lange Zeit nicht mehr genutzt wurden, lag kein Bestandsschutz mehr vor und die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist notwendig. Die Kosten für das Verfahren trägt der Grundstückseigentümer.

– Gewerbe- und Industriegebiet Am Schlachthof –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, das Planaufstellungsverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet an der Straße Am Schlachthof“ nicht fortzuführen. Die Räte folgten damit einer Empfehlung der Stadtverwaltung, welche sich auf ein aktuelles Rechtsgutachten einer Leipziger Kanzlei stützt.
Das Thema beschäftigt den Weißenfelser Stadtrat schon seit dem Jahr 2004. Damals wurde von den Räten beschlossen, dass ein Bebauungsplan für das „Gewerbe- und Industriegebiet an der Straße Am Schlachthof“ aufgestellt werden soll. Ziel war es, damit die Geruchs- und Lärmbelästigung auf ein zumutbares Maß zu begrenzen. Nachdem im Jahr 2007 ein Entwurf des Bebauungsplanes durch den Stadtrat beschlossen wurde, erteilte das Landesverwaltungsamt im Jahr 2008 eine Genehmigung für eine Erweiterung des Fleischwerkes. Diese Entscheidung erfolgte damals ohne Bezug auf den Entwurf des Bebauungsplanes, weil die nötige Planreife nicht gegeben war. Im Jahr 2009 entschieden die Stadträte trotzdem daran festzuhalten, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen. In der Folge wurde unter anderem im Jahr 2014 ein Gutachten zur Lärm- und Geruchsbelästigung erstellt, welches zu dem Ergebnis kam, dass die zulässigen Werte stellenweise überschritten wurden. Im Ergebnis sollte das Bebauungsplanverfahren auch Minderungsmaßnahmen bezüglich der Geruchsbelästigung aufführen. Im Jahr 2019 wurde vom Landesverwaltungsamt ein Bescheid erlassen, der eine Minderung der Geruchsbelästigung fordert. Der Bescheid ist bis zum heutigen Tag noch nicht bestandskräftig und wurde deshalb noch nicht umgesetzt. Ungeachtet dessen wurde von einzelnen Stadträten und Anwohnern immer wieder gefordert, das Planverfahren weiterzuführen.
Das jetzt erstellte Rechtsgutachten sollte klären, welchen Mehrwert ein Bebauungsplan für die Stadt Weißenfels hätte. Unter Berücksichtigung der ursprünglichen Ziele – die Geruchs- und Lärmbelästigung auf ein zumutbares Maß zu begrenzen – spricht mehr für die Einstellung des Verfahrens als für dessen Fortführung. Mithilfe eines Bebauungsplanes könnten Industrie- und Gewerbegebiete festgesetzt werden. Mit dieser Festsetzung ließe sich der vorhandene Betriebsstandort des Fleischwerkes dauerhaft sichern. Für die noch unbebauten Flächen des Plangebietes könnte die Frage der Nutzung festgelegt werden. Mit einem Bebauungsplan lässt sich jedoch nicht erreicht, dass die Geruchs- und Lärmbelästigung begrenzt wird. Hätten sich die Stadträte für eine Fortführung des Planverfahrens entschieden, hätte die Stadt Weißenfels zudem erneut Geld für ein aktuelles Lärm- und Geruchsgutachten investieren müssen. Im Ergebnis hätte die Stadt Weißenfels auch mit Schadensersatzansprüchen rechnen müssen, wenn sie im Bebauungsplan bisher gegebene Bebaubarkeit einschränkt. Die Stadt Weißenfels wird als Bauaufsichtsbehörde auch ohne Bebauungsplan Einfluss auf die Einhaltung immissionsschutz-rechtlicher Vorgaben nehmen.
All diese Argumente überzeugten die Stadträte und führten dazu, dass sie sich gegen eine Fortführung des Planungsverfahrens entschlossen.

– Bildungscampus –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Änderung des Bebauungsplanes „Friedrichsstraße/ Schwedenstein/ Niemöllerplatz“ beschlossen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, am Goethegymnasium und am Kloster St. Claren einen Bildungscampus zu schaffen.
Der Bebauungsplan „Friedrichsstraße/ Schwedenstein/ Niemöllerplatz“ ist seit dem Jahr 1999 rechtskräftig. Das gesamte Gebiet umfasst eine Fläche von etwa zehn Hektar und erstreckt sich südlich der Saale am Niemöllerplatz bis zur Langendorfer Straße. Eine erste Änderung des Bebauungsplanes wurde im Jahr 2016 im Zusammenhang mit dem Bau des Klimaparkplatzes notwendig.
Bereits im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) führte die Stadt Weißenfels im Jahr 2021 die Maßnahme „ehemaliges Clarissenkloster/ Goethegymnasium als Bildungsstandort“ auf. Auch das ISEK Altstadt/Mitte, welches Ende 2022 von den Stadträten beschlossen wurde, enthielt die Maßnahme „Entwicklung Bildungscampus Weißenfels inklusive Sanierung des ehemaligen Clarissenklosters“.
Der Burgenlandkreis möchte vor Ort einen Campus für die Nutzung als Gymnasium, Volkshochschule und Kreismusikschule schaffen. Dadurch entsteht ein höherer Platzbedarf, welcher nur mit einer Bebauung in Angrenzung an das Gymnasium und das Kloster gedeckt werden kann. Geplant ist eine Überbauung von festgesetzten Grünflächen im Rosalskyweg, in der Nikolaistraße und in der Saalstraße. Dabei sollen die Höhen der beiden Bestandsgebäude nicht überschritten werden. Zudem soll eine Grünfläche an der Friedrichsstraße, welche aktuell als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist, als Schulgarten für das Gymnasium genutzt werden. All diese Vorhaben erfordern eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Kosten für die Planänderung belaufen sich auf etwa 7.000 Euro. Sie werden von der Stadt Weißenfels übernommen.

– Förderung Brand-Sanierung –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine institutionelle Förderung des Vereins Brand-Sanierung in Höhe von 10.000 Euro für das Jahr 2023 beschlossen. Die Brand-Sanierung ist eine künstlerische Institution der Stadt Weißenfels, die in der gesamten Region einmalig ist. Sie trägt zur künstlerischen Vielfalt in der Saalestadt und zur kulturellen Bedeutung der Kommune bei. Die Fortführung und Weiterentwicklung des Kunstvereins sind abhängig von der öffentlichen Unterstützung. Die Fördersumme in Höhe von 10.000 Euro machen laut Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 etwa 21 Prozent der gesamten Einnahmen des Vereins aus. Die prognostizierten Ausgaben in Höhe von 47.000 Euro sind damit gedeckt.

– Klangskulptur Stadtpark –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Annahme einer Spende in Höhe von 15.000 Euro des Kuratoriums des Heinrich-Schütz-Hauses beschlossen. Das Geld wird für die abschließende Finanzierung der neuen Klangskulptur „Steinesäuseln“ des Künstlers Erwin Stache im Weißenfelser Stadtpark verwendet.
Die Klangskulptur ist ein Teilprojekt des Doppeljubiläums „Schütz Novalis 2022“, welches aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei den steinernen Elementen nicht mehr im Jahr 2022 abgeschlossen werden konnte. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf etwa 34.500 Euro. Etwa 19.500 Euro stammen aus Fördermitteln des Landes, des Burgenlandkreises und Lotto Toto Sachsen-Anhalt für das Doppeljubiläum „Schütz Novalis 2022“.
Die Idee für die Skulptur stammt aus dem Jahr 2021. Damals schlug Henrike Rucker, frühere Leiterin des Heinrich-Schütz-Hauses und heutiges Mitglied des hauseigenen Kuratoriums, vor, in Weißenfels ein Pendant zu der Klanginstallation auf dem Friedhof Leipzig-Lindenau zu schaffen. Im Stadtpark sollte dieser neue Musikergedenkort die bereits vorhandene „Dichterecke“ ergänzen. Zur Umsetzung dieser Idee sollte es so schnell jedoch gar nicht kommen. Die Projektmittel aus dem Doppeljubiläum „Schütz Novalis 2022“ waren nämlich ursprünglich für eine Präsentation auf der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg vorgesehen. Nach deren Verschiebung vom Jahr 2022 auf das Jahr 2024 sollten die freigesetzten Gelder nachhaltig zu Gunsten der Stadt Weißenfels eingesetzt werden. Die Idee der Klangskulptur wurde aufgegriffen.
Mit dem Kunstobjekt werden Weißenfelser Musiker geehrt, die selbst oder deren Angehörige auf dem Alten Friedhof – dem heutigen Stadtpark – beigesetzt wurden.  Zu ihnen gehören neben Heinrich Schütz auch Georg Friedrich Händel und Richard Wagner. Zu hören ist eine Komposition von Heinrich Schütz.

– Schöffenwahl –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Vorschlagsliste mit 62 Bewerberinnen und Bewerbern für die Schöffenwahl beschlossen. Die Stadt Weißenfels wird die Liste beim Amtsgericht Weißenfels einreichen, wo ein Schöffenwahlausschuss letztendlich die Wahl durchführt.
Die Schöffenwahl ist notwendig, weil die Amtsperiode der derzeit gewählten ehrenamtlichen Schöffen am 31. Dezember 2023 endet. Die neu gewählten Schöffen werden ihr Ehrenamt für fünf Jahre – von 2024 bis 2028 – ausüben. Gewählt werden zum einen Hauptschöffen, die fest für einzelne Sitzungstage eingesetzt werden. Zum anderen werden Hilfsschöffen gewählt, die kurzfristig zum Einsatz kommen; zum Beispiel als Vertretung der Hauptschöffen oder bei außerordentlichen Sitzungen. Einsatzorte sind das Schöffengericht für Strafsachen des Amtsgerichts Weißenfels und die Strafkammer beim Landgericht Halle.
Bei der Stadt Weißenfels waren 62 Interessensbekundungen von Weißenfelser Bürgerinnen und Bürgern für das Schöffenamt eingegangen. Die Bewerbungen wurden hinsichtlich möglicher Ablehnungsgründe geprüft. Alle Kandidatinnen und Kandidaten konnten in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Die Liste spiegelt alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung wider.

– Verdienter Bürger und Ehrennadel –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, Gerhard Bach und Jens Fischer die Ehrenbezeichnung „Verdienter Bürger“ der Stadt Weißenfels zu verleihen. Die Stadträte haben zudem beschlossen, Udo Becker, Prof. Dr. Karl-Heinz Bergk, Iris Gey, Lothar Hanke, Ehrhard Hödel und Gunter Petzold für ihr ehrenamtliches Engagement mit der Ehrennadel auszuzeichnen. Wann die Ehrungen erfolgen, wird zeitnah festgelegt. Die Ehrennadel der Stadt Weißenfels wird laut Stadtratsbeschluss auch Ursula Keck überreicht. Die Oberbürgermeisterin der Weißenfelser Partnerstadt Kornwestheim beendet in diesem Jahr ihre Amtszeit. Gemäß der Richtlinie zu Ehrungen kann die Ehrennadel auch an Personen verliehen werden, die nicht Bürger der Stadt sind, sich aber in vergleichbarer Weise um diese verdient gemacht haben.

– Besetzung der Ausschüsse –
Aufgrund des Ausscheidens von Dr. Lars Homagk zum 24. März 2023 ist Sven Kahlmann in den Weißenfelser Stadtrat nachgerückt. Als Mitglied der Fraktion „Wir Weißenfelser/ Bürger für Weißenfels – Landgemeinden“ ist er im Finanzausschuss und Stadtentwicklungsausschuss tätig. Der Weißenfelser Stadtrat hat diese Besetzung festgestellt.

Informationen

– Ortschaftsrat Großkorbetha –
Birgit Weber wurde im Rahmen der Stadtratssitzung durch Oberbürgermeister Martin Papke (l.) und Stadtratsvorsitzenden Jörg Freiwald offiziell zur neuen Ortsbürgermeisterin von Großkorbetha ernannt.
Die Mitglieder des Ortschaftsrates Großkorbetha hatten Birgit Weber am 25. Mai 2025 zu ihrer Vorsteherin gewählt. Die 55-Jährige hatte fünf von sechs Stimmen erhalten. Eine Stimme entfiel auf Rüdiger Peters, der sich ebenfalls zur Wahl gestellt hatte. Stellvertretende Ortsbürgermeisterin ist Jutta Sander.
Die Wahl war notwendig geworden, weil der bisherige Ortsbürgermeister Bernd Ostermann aus persönlichen Gründen zurückgetreten war. Ende Juni 2023 scheidet Bernd Ostermann auch aus dem Ortschaftsrat aus.