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Datum: 26.04.2024

Stadtratssitzung April 2024

Der Weißenfelser Stadtrat traf sich am Donnerstag, 25. April 2024, zur Sitzung im Ratssaal am Kloster. 34 Stadträte waren anwesend. Punkte der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse
– Abwasserzweckverband Naumburg –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Vereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Naumburg und den Mitgliedsgemeinden des Verbandes beschlossen (28 Stimmen dafür, 5 dagegen, 1 Enthaltung). Die Vereinbarung legt fest, wie die jährlichen Kosten für die Straßenentwässerung gedeckt werden.
Der AZV Naumburg übernimmt in den zehn Mitgliedsgemeinden, zu denen auch Weißenfels gehört, die Entsorgung von Abwasser und Niederschlagswasser auf privaten Grundstücken. Auf den öffentlichen Straßen ist die Gemeinde jedoch selbst für die Entwässerung zuständig. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen wird das Straßenwasser aber trotzdem über das Kanalsystem des AZV Naumburgs abgeleitet. Dadurch entstehen beim Abwasserzweckverband Kosten, die nicht über die regulären Gebühren gedeckt werden können. Der AZV hat gegenüber den Gemeinden einen Kostenerstattungsanspruch.
Von 1996 bis 2021 erhob der AZV Naumburg deshalb eine „spezielle Umlage“. Hierbei wurde die Gesamtkanallänge ins Verhältnis gesetzt zur Kanallänge für die Straßenentwässerung in dem jeweiligen Gemeindegebiet. Die Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises urteilte jedoch, dass diese „spezielle Umlage“ nicht gesetzeskonform ist. Seit dem Jahr 2022 wurden die Kosten deshalb über die reguläre Umlage mitfinanziert (Kosten werden entsprechend der Einwohnerzahl der Gemeinde aufgeteilt). Diese Pauschalisierung lehnen die Mitgliedsgemeinden ab. Eine Gemeinde hatte Klage gegen diese Form der Umlage eingereicht.
Die jetzt vorliegende Vereinbarung wurde zusammen mit den (Ober-) Bürgermeistern, Fachleuten und Vertretern aller Gemeinden vorbereitet. Analog zum Modus der „speziellen Umlage“ wird wieder die Gesamtkanallänge ins Verhältnis gesetzt zur Kanallänge für die Straßenentwässerung in dem jeweiligen Gemeindegebiet. Die formelle Vorgehensweise wurde aber geändert. Die Voraussetzung für das Inkrafttreten der Vereinbarung ist, dass alle Mitgliedsgemeinden politische Beschlussfassungen durchführen.

– Übertragung von Haushaltsausgaberesten –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, Haushaltsausgabereste im Ergebnisplan des Jahres 2023 in Höhe von etwa 1,47 Millionen Euro ins Folgejahr zu übertragen.
Eine Übertragung von Haushaltsausgaberesten wird nötig, wenn Ausgaben nicht bis zum 31. Dezember eines Jahres getätigt werden können. Dies ist beispielsweise bei erteilten Aufträgen am Jahresende, bei nicht fertig gestellten Baustellen oder bei Lieferengpässen der Fall. 

– Gewerbegebiet „Johann-Reis-Straße“ –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gewerbegebiet „Johann-Reis-Straße“ beschlossen. Direkt im Anschluss haben die Räte den Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Johann-Reis-Straße“ bestehend aus Planzeichnung und textlicher Festsetzungen beschlossen. Den vorgebrachten Begründungen (einschließlich eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags und einer schalltechnischen Untersuchung) wurde zugestimmt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan war das 4,5 Hektar große Gebiet für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Ein geringer Teil sollte als Grünfläche genutzt werden. Mit der Änderung des Planes wird das Areal nun als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die Stadt Weißenfels möchte den Standort am südöstlichen Rand der Kernstadt nämlich nutzen, um das angrenzende Gewerbegebiet „Käthe-Kollwitz-Straße“ zu erweitern. Bedarfe mittlerer Flächengröße (etwa 2 Hektar) könnten hiermit gedeckt werden.

– Bahnhof Klinikum Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, den Haltepunkt „Weißenfels West“ zu verlegen. Künftig wird auf der Strecke zwischen Weißenfels und Zeitz der Haltepunkt „Klinikum Weißenfels“ angefahren (27 Stimmen dafür, 6 dagegen, 1 Enthaltung).
Im Rahmen des Investitionsgesetztes Kohleregion wird die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG die Haltepunkte auf der Strecke zwischen Weißenfels und Zeitz sanieren und barrierefrei ausbauen. Im Zuge der Planung erfolgte eine Variantenuntersuchung zur Erneuerung des bestehenden Haltepunktes „Weißenfels West“ und zur Verlegung der Bahnstation an den Standort „Klinikum Weißenfels“. Hinsichtlich Baukosten, laufender Kosten und technischem Aufwand sind beide Vorhaben fast identisch. Bei der Kundenfreundlichkeit hat der Haltepunkt Klinikum jedoch Vorteile (vorhandene Parkplätze, Zugang zur Klinik). Oberbürgermeister Martin Papke betonte zudem, dass die Verlegung des Haltepunktes eine Möglichkeit sei, den Krankenhausstandort in Weißenfels zu stärken. Es erfolgte darüber hinaus seitens der NASA der Hinweis, dass langfristig auf der Strecke in Richtung Naumburg ein zusätzlicher Haltepunkt „Beuditz“ denkbar wäre. Die Kombination der Haltepunkte Klinikum und Beuditz würde eine sehr gute Erschließung des westlichen Stadtgebietes durch den Schienenverkehr ermöglichen. Die Standortentscheidung überließen Bahn und NASA der Stadt Weißenfels.  Für den neuen Bahnhof am Standort „Klinikum Weißenfels“ wird mit Kosten in Höhe von etwa 1,52 Millionen Euro gerechnet (die Erneuerung des Haltepunktes „Weißenfels West“ hätte ersten Schätzungen zufolge etwa 1,36 Millionen Euro gekostet).

– Grundschule Großkorbetha –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 500.000 Euro für die Sanierung des Daches der Turnhalle der Grundschule Großkorbetha beschlossen.
An der Grundschule wurde ein neues zweigeschossiges Verbindungsgebäude zwischen Schule und Turnhalle errichtet. Eine Holzkonstruktion am Dach verbindet den Neubau mit den beiden vorhandenen Gebäuden. Bei der Abnahme der Zimmerer- und Holzbauarbeiten wurde Ende März 2024 festgestellt, dass das Dach der Turnhalle statische Mängel aufweist. Die verbauten Brettbinder aus dem Jahr 1971 haben starke Verformungen und sind stellenweise am Obergurt gerissen. Aus statischer Sicht ist die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet und eine Erneuerung des Dachstuhls unumgänglich.
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Verbindungsgebäudes ist die Turnhalle seit Juni 2023 geschlossen. Damit die Halle nach Beendigung der Arbeiten (geplant im ersten Quartal 2025) wieder genutzt werden kann, soll die Erneuerung des Daches noch im Jahr 2024 erfolgen.
Das Geld stammt aus dem Budgettopf, den die Stadt Weißenfels für den Neubau der Kita Wengelsdorf vorgesehen hatte (insgesamt 1,5 Millionen Euro im Haushalt 2024 eingeplant). Es werden im Jahr 2024 nicht alle angesetzten Gelder benötigt. Die entnommenen Mittel für den Kita-Neubau müssen für die Folgejahre neu eingeplant werden. Der Kita-Neubau ist nicht gefährdet.

– Feuerwehrhaus Burgwerben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einen neuen Mietvertrag für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Burgwerben in der Weinstraße 29 beschlossen, welchen die Stadt Weißenfels mit der Bürgergenossenschaft Burgwerben abschließen soll.
Das Gerätehaus befindet sich im Eigentum der Bürgergenossenschaft Burgwerben. Die Stadt Weißenfels mietet es von der Genossenschaft für die Freiwillige Feuerwehr der Ortschaft. Eine Miete zahlt die Kommune nicht. Sie beteiligt sich aber anteilig an den Betriebskosten. Aufgrund von baulichen Schäden am Dach stehen Instandsetzungsarbeiten in Höhe von etwa 210.000 Euro an. In diesem Zusammenhang wird auch eine Neuorganisation des Umkleidebereichs für die Wehr erfolgen. Die Bürgergenossenschaft Burgwerben ist finanziell nicht in der Lage, die Mittel für die Instandsetzung aufzubringen. Die Stadt Weißenfels wird daher die Arbeiten durchführen und finanzieren. Im Gegenzug spricht der neue Mietvertrag der Kommune eine mietfreie Nutzung des Gebäudes für 30 Jahre zu.
Der neue Mietvertrag soll grundsätzlich aber nichts an dem Beschluss ändern, welchen die Stadträte im Zusammenhang mit der Brandschutzbedarfsplanung/ Risikoanalyse gefasst haben. Danach ist langfristig zu hinterfragen, ob ein neuer Gerätehausstandort insbesondere im Zusammenspiel mit der Ortsfeuerwehr Kriechau sinnvoll ist. Eine solche dauerhafte Planung und Umsetzung für ein neues Gerätehaus ist laut Stadtverwaltung aber erst deutlich nach dem Jahr 2030 zu erwarten. Im neuen Mietvertrag wurde vor diesem Hintergrund aber bereits festgelegt, dass die mietfreie Nutzung nicht an die Feuerwehr gebunden ist. Je nachdem wie die Entscheidung zum Feuerwehrstandort künftig ausfällt, könnte das Gebäude beispielsweise auch als Lager dienen.

– Brand-Sanierung e.V. –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dass die Stadt Weißenfels dem Kunstverein Brand-Sanierung e.V. beitritt. Durch die Mitgliedschaft wird das enge Band zwischen Kommune und Verein über die derzeitige jährliche institutionelle Förderung hinaus, auf ein rechtlich sauberes Fundament gehoben und der Verein sowohl ideell als auch strukturell gestärkt. Die Stadt erwirkt ein einfaches Stimmrecht bei den Abstimmungen des Vereins und einen ständigen Sitz im Vereinsvorstand. Jährlich ist ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100 Euro zu entrichten.
Der Verein Brand-Sanierung ging Anfang der 2000er Jahr aus einer künstlerischen Interessensgemeinschaft hervor. Diese gruppierte sich bereits damals um die Weißenfelser Künstlerin und Kunstlehrerin Christina Simon und traf sich in ihrem Wohn- und Schaffensort in der Novalisstraße 13. Der Verein hat heute noch seinen Sitz in dem Gebäude in der Weißenfelser Neustadt, welches seitdem fest mit der Bezeichnung „Brand-Sanierung“ verbunden ist. Zweck des Vereins ist es, zeitgenössische Kunst zu fördern und zu bewahren. In diesem Sinne finden in der Brand-Sanierung regelmäßig Ausstellungen regionaler und überregionaler Künstlerinnen und Künstler sowie begleitende Veranstaltungen statt. Auch interdisziplinäre und kunstpädagogische Projekte werden durchgeführt. Zudem werden regelmäßig Publikationen zu den Arbeiten veröffentlicht. Der Verein hat des Weiteren eine Stiftung gegründet, um die Aktivitäten zu finanzieren.
In langjähriger Konstanz ist der Verein Brand-Sanierung in Weißenfels kulturschaffend tätig und vernetzt die Kunst- und Kulturszene der Region, Deutschlands und Europas. Aufgrund des Standortes in der Neustadt – einem sozialen Brennpunkt der Saalestadt – übernimmt der Verein auch eine kulturell-künstlerische Ankerfunktion für die Gesellschaft.

Informationen
– Jahresabschlüsse –
Die Stadt Weißenfels muss die Erstellung der ausstehenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2013 bis 2023 dringend priorisieren. Denn ab 2025 gilt: Nur wenn dem Rechnungsprüfungsamt prüffähige Jahresabschlüsse überreicht werden, kann die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt die Genehmigung für eine Haushaltssatzung erteilen. Ermessenspielräume – wie bisher – gibt es dann nicht mehr. Werden die Jahresabschlüsse der Stadt Weißenfels für die Jahre 2013 bis 2023 nicht pünktlich vorgelegt, wäre der Haushalt 2025 nicht genehmigungsfähig und die Saalestadt müsste in der vorläufigen Haushaltsführung verharren. Darüber informierte das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Weißenfels die Stadträte in einer Sitzungsvorlage.
Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse möchte die Stadt Weißenfels Gebrauch von Erlassen des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt machen. Die ausstehenden Jahresabschlüsse können dadurch in einem beschleunigten, verkürzten Verfahren erstellt werden. Für die Stadt Weißenfels bedeutet das eine Erleichterungen bei der Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse. Das städtische Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, zeitnah einen entsprechenden Beschluss für das beschleunigte Verfahren zu fassen.